Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten im Überblick
Finanzierung über die KFW ab 2,62 % (Programm der KFW 159) oder über die WI Bank

Die KfW Bank führte im April 2012 den neuen KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ ein und richtete zugleich das Programm „Altersgerechter Umbau“ neu aus.

Wer in barriere-reduzierende Maßnahmen in selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum investiert, der kann 100 Prozent der förderfähigen Kosten, inklusive Nebenkosten (wie Planungs- und Beratungsleistungen), mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren.

Beantragt werden können maximal 50.000,00 Euro pro Wohneinheit, und zwar zu Effektivzinsen ab 2,62 Prozent (Stand März 2024). Desweiteren kann ein Investitionszuschuss (keine Rückzahlung) gewährt werden von bis max. 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Zuschuss, keine Rückzahlung) (KFW Programm 455-B)

Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

Wichtig: Seit Februar 2024 ist der Fördertopf bei KFW wieder aufgefüllt. Es können wieder Anträge auf Förderung oder Zuschüsse zur Barrierereduzierung (Programm 455-B) gestellt werden.

Bei der WI Bank (Hessen) können wie bisher Anträge gestellt werden, siehe weiter unten.

Auch bei der Bayern Labo können Anträge gestellt werden. Link siehe unten.

Bereits durch die KfW erteilten Zusagen behalten 36 Monate lang ihre Gültigkeit. Die dafür erfor­derlichen Bundes­mittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen und nach erfolgreicher Durch­führung innerhalb von 36 Monaten ab dem Zusage­datum die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragen. (Quelle: KFW)

Direkter Link zur KFW:  https://www.kfw.de  (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Direkter Link zur WI Bank: https://www.wibank.de  (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)

Direkter Link zur Bayern Labo: https://www.stmb.bayern.de

Weitere Infos für Bayern: https://www.handicap-bazar.de

Niedersachsen: Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter

Beratungsstellen für weitere Bundesländer: https://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/496231/wohnberatung-in-bayern.html

Hier Infos für alle Bundesländer: https://www.handicap-bazar.de

Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.foerderdatenbank.de

Förderziel

Die KfW, die WI Bank, die Labo Bank und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden.
Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Der Zuschuss kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Zuschüsse – weitere Möglichkeiten um Unterstützung zu erhalten

Finanzielle Unterstützung ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Zuschüsse zum Kauf eines Liftes können von Versicherungen, Genossenschaften, der öffentlichen Hand und Anderen gewährt werden. So beträgt bspw. der Zuschuss der Pflegeversicherung 4.000,00 Euro je Maßnahme. Wir klären für Sie inwieweit Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Hier der direkte Link zum Bundesministerium für Gesundheit mit weiteren umfangreichen Informationen.

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